
Unsere
Campusordnung
Diese Campusordnung soll das Zusammenleben und -wirken aller Schulen auf dem gesamten Campus an der Allee der Kosmonauten unterstützen und für ein positives, diskriminierungsfreies und sicheres Lernumfeld sorgen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Einhaltung der Campusordnung zu leisten.
A1. Respekt und Höflichkeit
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit. Auf eine angemessene Lautstärke (Zimmerlautstärke) im gesamten Schulgebäude ist zu achten.
A2. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Die Schule darf von den Schüler:innen ab zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen sind einzuhalten, beides beginnt und endet grundsätzlich planmäßig. Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen sind zu vermeiden.
Verpassen Schüler:innen den Treffpunkt beim Wandertag, haben sie sich umgehend in der Schule zu melden, andernfalls zählt dieser Tag als unentschuldigtes Fehlen.
A3. Krankmeldung und Freistellung
Im Krankheitsfall erfolgt am ersten Fehltag vor der 1. Stunde (über WebUntis) eine digitale Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Alternativ kann das Sekretariat angerufen werden. Eine schriftliche oder elektronische Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist innerhalb von drei Tagen erforderlich. Nach spätestens sieben Tagen muss eine erneute Mitteilung über die weiterhin bestehende Erkrankung erfolgen. Sofort nach Rückkehr muss eine schriftliche Bitte um Entschuldigung an die Klassenleitung übergeben werden. In begründeten Fällen kann die Schule vom ersten Tag einer Krankheit an die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Beurlaubungen sind mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin zu beantragen – über Freistellungen von bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung, über Freistellungen darüber hinaus entscheidet die Schulleitung. Eine Freistellung vor oder nach Ferien ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (gemäß AV Schulbesuchspflicht) möglich.
Grundsätzlich müssen sich Lernende, die während des Unterrichts abwesend waren, selbständig über die Unterrichtsinhalte bei Mitlernenden informieren.
Aus längerfristigen zwingenden gesundheitlichen Gründen kann eine Sportbefreiung erfolgen. Diese muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Befreiungen von bis zu vier Wochen können durch die Sportlehrkraft entschieden werden. Längere Sportbefreiungen sind der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen und bedürfen eines sportärztlichen Attests. Die vom Sport befreiten Schüler:innen haben eine Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Es können entsprechend der Begründung der Sportbefreiung z.B. theoretische Aufgaben oder Schiedsrichtertätigkeiten übertragen werden. In jedem Fall informieren die Sportlehrkräfte die Klassenleitungen.
A4. Verbotene Substanzen, Stoffe und Gegenstände
Das Rauchen, Dampfen sowie der Konsum von Alkohol, anderen Drogen und Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies schließt das Mitbringen und den Handel mit ein.
Sämtliche Waffen, waffenähnliche Gegenstände (z.B. Spielzeugpistolen, Baseballschläger) und Feuerzeuge/Streichhölzer sowie Feuerwerkskörper und Pfefferspray sind streng verboten. Dazu gehören auch andere geruchsbelästigende und gesundheitsschädlicher Stoffe (z.B. Deospray, Parfum).
B1. Vorbereitung und Material
Schüler:innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die notwendigen Materialien mitzubringen. Die Materialien liegen zum Stundenbeginn auf dem Platz.
Straßenbekleidung (Jacken, Mützen u.a.) ist während des Unterrichts abzulegen bzw. aufzuhängen. Nichtreligiöse Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude nicht erlaubt.
B2. Mitarbeit und Konzentration
Während des Unterrichts ist aktive Mitarbeit und Konzentration gefordert. Störendes Verhalten wird nicht toleriert. Toilettengänge sind möglichst in den Pausen zu verrichten. Essen, Trinken und ähnliche Aktivitäten sind während des Unterrichts, von begründeten Ausnahmen abgesehen, untersagt. Das Mitbringen und der Verzehr von Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
B3. Handys und elektronische Geräte
Handys/Smartphones sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Andere elektronische Geräte sind ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen und werden während des Unterrichts nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft verwendet. Ton- und Bildaufnahmen mit Personen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung untersagt. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln können Handys vorübergehend (höchstens bis zum Ende eines Unterrichtstages oder bis zur Übergabe an die Erziehungsberechtigten) eingezogen werden.
B4. Verhalten im Fachunterricht und in Fachräumen
In Fachräumen gelten ggf. spezielle Regeln. Die unterrichtenden Lehrkräfte weisen darauf durch entsprechende Belehrungen hin. Fachräume und/oder Fachcompartments (z.B. NaWi, Sporthalle) dürfen nur mit der jeweiligen Fachlehrkraft betreten werden.
B5. Verhalten im Vertretungsfall
Alle Regelungen, die den Stundenplan betreffen (z.B. Vertretungen oder Ausfälle) können dem Aushang (Verwaltungscompartment) oder WebUntis entnommen werden. Jede:r ist zur Eigeninformation verpflichtet. Sollte eine Klasse länger als fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft sein, so melden die Klassensprecher:innen dies im Sekretariat.
B6. Besonderheiten bei Leistungserhebungen
Mit Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden bei allen bei den Schüler:innen angekündigten Leistungserhebungen (LEKs, Klassenarbeiten, Klausuren) nur ärztliche Krankschreibungen als Entschuldigung akzeptiert.